Präambel:

  • Die maßgeblichen Ziele des YCB sind in seinem Leitbild verankert.
  • Der YCB Yacht Club Bregenz ist ein (gemeinnütziger) Sportverein, der einen eigenen Hafen samt Clubhaus, Trockenliegeplatz, Trainingszentrum, Kran- und Slipanlage, Steganlagen sowie einen Parkplatz und diverse Freiflächen unterhält. Zur Wartung der Clubanlagen ist ein angestellter Hafenmeister beschäftigt.
  • Die vom YCB vereinnahmten Entgelte für Mitgliedschaft und Hafenbenutzung sind kostendeckend kalkuliert und weder gewerblich noch gewinnorientiert zu verstehen.
  • Dem Selbstverständnis des YCB entspricht es, dass alle Mitglieder am Vereinsleben mitwirken, die bestehende Infrastruktur (weitestgehend) kostenlos mitnutzen können und Sorge dafür tragen, dass mit dieser Infrastruktur pfleglich und sorgfältig umgegangen wird.
  • Sollten Leistungen für vereinsfremde Personen erbracht und dafür ein Unkosten-beitrag eingehoben werden, ist auch dieser lediglich kostendeckend berechnet (und dient der guten Nachbarschaft und Freundschaft der Bootseigner untereinander).

Entsprechend den oben festgehaltenen Umständen gelten für alle YCB-Mitglieder und Mitnutzer allgemein folgende Regeln:

  • Der YCB kann zu keinem Zeitpunkt und für keine durch Clubmitglieder, den Hafenmeister oder Dritte verursachten Schäden zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, Transporte, Verwahrungen, Einstellungen, Benutzung von clubeigenen Anlagen und Ausrüstungen oder die Mithilfe clubeigener Personen.
  • Jeder Benutzer einer Clubanlage macht dies auf eigenes Wagnis und Gefahr. Er hat daher besorgt zu sein, Schäden am eigenen oder fremden Eigentum, Vermögen oder Personen zu vermeiden. Dies geschieht vorzugsweise dadurch, dass jeder Nutzer sämtliche Handlungen selbst vollzieht und für eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Helfern zu sorgen hat. Die Hinzuziehung clubeigener Ausrüstungen oder Personen berechtigt nicht zum Schadensersatz aus deren Benutzung oder Mithilfe.
  • Jedes YCB-Mitglied mit einem Wasser- oder Trockenliegeplatz hat eine aufrechte Haftpflichtversicherung hinsichtlich seines Segel- oder Motorbootes mit einer Versicherungssumme von mindestens € 3 Mio. nachzuweisen.

Speziell für den Kranbetrieb:

  • Über die oben dargestellten Sachverhalte hinaus macht der YCB darauf aufmerksam, dass für den Kranbetrieb eine Haftpflichtversicherungsdeckung bis zu einer Höhe von

€ 145.000,– für Sachschäden an gekranten Booten besteht. Sollten darüber hinausgehende Schäden durch den Kranbetrieb passieren lehnt der YCB ausdrücklich jede Haftung ab.

Zusammengefasst wird festgehalten, dass eine Haftung des Yachtclubs Bregenz für Schäden jeder Art und deren Folgen, die den Mitgliedern und Mitnutzern entstehen, nicht besteht.

Das diese Erklärung unterfertigende Mitglied verzichtet im Falle eines Schadensereignisses ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche (z.B. Schadenersatz, Schmerzen-geld, Verdienstentgang, Rente etc) gegenüber dem Yachtclub Bregenz und den jeweiligen Repräsentanten des Clubs, ausgenommen es besteht Versicherungsdeckung.

Yachtclub Bregenz

Bregenz, im Mai 2014