Präambel:

  • Die maßgeblichen Ziele des YCB sind in seinem Leitbild verankert.
  • Der YCB Yacht Club Bregenz ist ein (gemeinnütziger) Sportverein, der einen eigenen Hafen samt Clubhaus, Trockenliegeplatz, Trainingszentrum, Kran- und Slipanlage, Steganlagen sowie einen Parkplatz und diverse Freiflächen unterhält. Zur Wartung der Clubanlagen ist ein angestellter Hafenmeister beschäftigt.
  • Die vom YCB vereinnahmten Entgelte für Mitgliedschaft und Hafenbenutzung sind kostendeckend kalkuliert und weder gewerblich noch gewinnorientiert zu verstehen.
  • Dem Selbstverständnis des YCB entspricht es, dass alle Mitglieder am Vereinsleben mitwirken, die bestehende Infrastruktur (weitestgehend) kostenlos mitnutzen können und Sorge dafür tragen, dass mit dieser Infrastruktur pfleglich und sorgfältig umgegangen wird.
  • Sollten Leistungen für vereinsfremde Personen erbracht und dafür ein Unkosten-beitrag eingehoben werden, ist auch dieser lediglich kostendeckend berechnet (und dient der guten Nachbarschaft und Freundschaft der Bootseigner untereinander).

Entsprechend den oben festgehaltenen Umständen gelten für alle YCB-Mitglieder und Mitnutzer allgemein folgende Regeln:

  • Der YCB kann zu keinem Zeitpunkt und für keine durch Clubmitglieder, den Hafenmeister oder Dritte verursachten Schäden zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, Transporte, Verwahrungen, Einstellungen, Benutzung von clubeigenen Anlagen und Ausrüstungen oder die Mithilfe clubeigener Personen.
  • Jeder Benutzer einer Clubanlage macht dies auf eigenes Wagnis und Gefahr. Er hat daher besorgt zu sein, Schäden am eigenen oder fremden Eigentum, Vermögen oder Personen zu vermeiden. Dies geschieht vorzugsweise dadurch, dass jeder Nutzer sämtliche Handlungen selbst vollzieht und für eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Helfern zu sorgen hat. Die Hinzuziehung clubeigener Ausrüstungen oder Personen berechtigt nicht zum Schadensersatz aus deren Benutzung oder Mithilfe.
  • Jedes YCB-Mitglied mit einem Wasser- oder Trockenliegeplatz hat eine aufrechte Haftpflichtversicherung hinsichtlich seines Segel- oder Motorbootes mit einer Versicherungssumme von mindestens € 3 Mio. nachzuweisen.

Speziell für den Kranbetrieb:

  • Über die oben dargestellten Sachverhalte hinaus macht der YCB darauf aufmerksam, dass für den Kranbetrieb eine Haftpflichtversicherungsdeckung bis zu einer Höhe von

€ 145.000,– für Sachschäden an gekranten Booten besteht. Sollten darüber hinausgehende Schäden durch den Kranbetrieb passieren lehnt der YCB ausdrücklich jede Haftung ab.

Zusammengefasst wird festgehalten, dass eine Haftung des Yachtclubs Bregenz für Schäden jeder Art und deren Folgen, die den Mitgliedern und Mitnutzern entstehen, nicht besteht.

Das diese Erklärung unterfertigende Mitglied verzichtet im Falle eines Schadensereignisses ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche (z.B. Schadenersatz, Schmerzen-geld, Verdienstentgang, Rente etc) gegenüber dem Yachtclub Bregenz und den jeweiligen Repräsentanten des Clubs, ausgenommen es besteht Versicherungsdeckung.

Yachtclub Bregenz

Bregenz, im Mai 2014

Yacht Club Bregenz Haftungsausschluss für Optiwoche & Segeltraining

Der Verein Yacht Club Bregenz (ZVR Nr. 327550600), Seglerweg 7, A-6900 Bregenz, wird nachfolgend als „YCB“ bezeichnet. Dieser Haftungsausschluss gilt für die Teilnahme an der „Optiwoche & Segeltraining“ des YCB. Im Zuge der „Optiwoche & Segeltraining“ werden verschiedene Aktivitäten an Land (Spiele und Übungen), am Wasser (z.B. Spiele und Übungen zum Verhalten auf den Stegbereichen), im Wasser (Schwimmübungen, Spiele, etc) und auf dem Wasser (Segeln, „Stand-Up Paddling“, Surfen etc.) durchgeführt. Die Ausübung von Aktivitäten am/im/auf dem Wasser, insbesondere die Ausübung des Segelsports, ist mit Risiken verbunden. Durch die Anmeldung bei der „Optiwoche & Segeltraining“ erklären sich die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass die Teilnahme am Segelkurs auf eigene Gefahr geschieht. Durch die Anmeldung bei der „Optiwoche & Segeltraining“ erklären die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, dass die Teilnehmer über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen. Die „Optiwoche & Segeltraining“ findet überwiegend im Freien statt. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter haben jeden Tag vor Beginn des Tagesprogramms dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer über einen ausreichenden Sonnenschutz (Sonnenbrille, Kopfbedeckung, Sonnencreme, etc.) für den gesamten Kurstag verfügen. Der YCB haftet den Teilnehmern gegenüber nicht für solche Personenschäden, die einem Teilnehmer durch ein leicht fahrlässiges Verhalten des YCB oder der Personen, die für die Durchführung der „Optiwoche & Segeltraining“ verantwortlich sind und/oder die dem YCB auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind, entstehen sollten. Der YCB haftet den Teilnehmern gegenüber nicht für solche Sachschäden, die einem Teilnehmer durch ein leicht oder grob fahrlässiges Verhalten des YCB oder der Personen, die für die Durchführung der „Optiwoche & Segeltraining“ verantwortlich sind und/oder die dem YCB auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind, entstehen sollten. Eine Haftung des YCB für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen. Bei der Anmeldung zur „Optiwoche & Segeltraining“ haben die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter den YCB genau über die Fähigkeiten und Erfahrungen des jeweiligen Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Segelsport bzw. einer anderen Wassersportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Weiters haben die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter den YCB über sämtliche weiteren wichtigen Umstände wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären, die der YCB zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Schutz- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Organisation der „Optiwoche II & Segeltraining“ kennen muss.

Bregenz am 27.08.2024