29.5.2020 (bb)  Wie uns der Österreichische Segelverband soeben mitteilt (Download hier), enthält die akutelle Lockerungsverordnung zahlreiche positive Effekte für den Segelsport:

  • Freizeitsegeln mit Mannschaft ist bei Einhaltung von 1 m Abstand möglich.
  • Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, dann muss ein Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.
  • Beim Leistungssegeln sollen die Abstandsregeln mit Vernunft und Eigenverantwortung eingehalten werden.
  • Regattamannschaften sind mit 4 Personen limitiert.
  • Regatten bis 100 Personen sind erlaubt.
  • Trainingscamps bis 100 Personen sind erlaubt.
  • Der Fitnessraum ist wieder geöffnet.
Ulrich Herburger vom BSC hat sich die Mühe gemacht, und die ganz konkreten Bestimmungen in allen Bodenseeanrainerstaaten bei den zuständigen Behörden abzufragen. Hier der Link zu seinem Artikel, den wir freundlicher Weise zitieren dürfen.  Die länderspezifischen Vorschriften sind sehr unterschiedlich und zum Teil sehr streng. Lasst also eure Vernunft walten und folgt weiterhin den Regeln des gesunden Hausverstands. 
 

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