09.01.2018 (rf) Parken im Clubareal ist auf dem Parkplatz und auf der Fläche zwischen Clubhaus und Hafenmeisterhaus erlaubt. Parken an der Westdamm-Zufahrt, am Seglerweg vor dem Flaggenmast und auf dem Jollen-Trockenliegeplatz ist leider verboten. Jede Zuwiderhandlung ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und, noch schwerwiegender, gegen das Vorarlberger Naturschutzgesetz. Erlaubt ist die Benutzung motorisierter Fahrzeuge auf diesen Flächen nur für Lieferzwecke. Unsere Anlage liegt in einem Naturschutzgebiet. Deshalb stehen wir unter besonderer Beobachtung von Naturschutzaufsichtsorganen, welche nicht nur während der Tageszeit unterwegs sind. Die dringende Bitte, parken nur noch auf den erlaubten Flächen.

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