Bitte um dringende Beachtung!

23.5.2015 (rf) Aus gegebenem Anlass hat der Vorstand in seiner Vorstandssitzung vom 29.4.2015 Folgendes beschlossen: In Zukunft wird über einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei Liegeplatz-Angelegenheiten nur dann abgestimmt, wenn sich die Antragswerberin/der Antragswerber auf der Liegeplatzwarteliste befindet. Zudem wird nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Liegeplatzinhaber berechtigt ist, ein gleich großes oder kleineres Boot auf seinem Liegeplatz unterzubringen, ohne dass es dafür einer Liegeplatzzuteilung bedarf. Einen Liegeplatz für ein (auch gering) größeres Boot (sowohl Länge als auch Breite) ist ausschließlich über die Warteliste erreichbar. Der Vorstand  / Hafenreferat

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