11.11.2013 – Die BH Bregenz und die Polizei machen uns wiederholt darauf aufmerksam, dass das Befahren des Strandweges im Bereich des YCB nur für Zustelldienste erlaubt ist. Als Zustelldienst gilt ausschließlich der Lieferservice für die Wirtschaft und die Entsorgung der Müllstation. Alle anderen Fahrten unterliegen dem Fahrverbot. Außerdem wird auf das Parkverbot seeseitig des Strandwegs verwiesen. Wir bitten, dies unbedingt zu beachten.
Der Vorstand.

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