02.06.2016 (rf) Bitte daran denken, dass eine schriftliche Abmeldung auf dem kleinen Formblatt (zu finden beim Hafenmeisterhaus) erfolgen muss wenn man mit seinem Boot mehr als 24 Stunden abwesend ist. Die Hafenordnung sagt dazu: „Liegeplatzbesitzer, die sich mit ihren Booten mehr als 24 Stunden nicht im Hafen aufhalten, haben die Dauer ihrer Abwesenheit dem Hafenmeister zu melden“. Es ist nur fair, seinen Liegeplatz Gästen zur Verfügung zu stellen wenn man ihn selbst nicht nutzt. Umgekehrt ist man ja selbst auch froh in einem anderen Hafen einen Gästeliegeplatz zu finden.

Jetzt mit deinem Social-Media Account teilen!