(3.5.2020 bb) Mit Ende April ist das Betretungsverbot für „Sportstätten“ ausgelaufen. Als „Hafen“ hatten wir ja in den letzten Tagen schon gewisse Vorteil genießen dürfen.Damit wir vieles einfacher, manches bleibt schwer verständlich. Für den Segelsport hat der OeSV sehr hilfreiche Handlungsempfehlungen, Verhaltensregeln und Trainingsempfehlungen ausgearbeitet. Auf unsere konkrete Situation herunter gebrochen sieht es meiner Ansicht nach so aus:

  • Aufenthalt im Hafen, auf den Steganlagen und am gesamten Gelände nur mit Mindestabstand 1 m oder verwenden der Mund-Nasen-Schnellmaske (MNS).
  • Treffen von maximal 10 Personen mit Mindestabstand oder MNS sind erlaubt.
  • Das Clubhaus samt Veranda gilt als „Gaststätte“ und bleibt bis 15. Mai geschlossen. Ab dann eingeschränkter Betrieb unter Einhaltung der Regelungen für die gesamte Gastronomie (max. 4 Personen an einem Tisch, Mindestabstand der Tische 1 m, besondere Hygienevorschriften für das Personal).
  • Im Segelzentrum und in den Sanitäranlagen (WC + Dusche) gelten die Regeln für „öffentliche Gebäude“: Mindestabstand 1 m UND Mund-Nasen-Schutz (Aufenthalt so kurz wie nur irgendwie möglich, keine Versammlungen, Treffen oder Schulungen).
  • Der Fitnessraum bleibt bis auf weiteres geschlossen.
  • Segeln nur alleine oder mit Personen des gleichen Haushalts.
  • Ein Zusammensitzen haushaltsfremder Personen am Boot ist auch im Hafen zu unterlassen.
  • Trainingsgruppen max. 10 Personen inkl. Trainer.

Der OeSV sucht noch eine Regelung zu haushaltsfremden Personen am Schiff.

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