(1.4.2020) Mit Verordnung der BH Bregenz gilt ab 31.3.2020 ein amtliches Betretungsverbot: „Das Betreten der Hafenanlagen sowie Slipanlagen zum Zwecke der Ein- und Auswasserung sowie Inbetriebnahme von Wasserfahrzeugen aller Art ist verboten.“ Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz betreffend Betretungsverbote der Hafenanlagen am österreichischen Bodenseeufer. Nach gestriger Rücksprache mit der Behörde wurde weiters ausddrücklich klargestellt, dass auch weiterhin Arbeiten an den Booten auf unserem gesamten Clubgelände nicht erlaubt sind. Zudem gibt es für Holzboote  keine Ausnahmeregelung. Das Zuwiderhandeln wird behördenseitig mit Geldstrafen sanktioniert, auch müssten wir uns clubinterne Konsequenzen vorbehalten.

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